Leistungsbilder unserer Ingenieurvermessungen

Wir sind Ihr Partner für Planung und Durchführung von Vermessungen mit unterschiedlichsten Aufgabenstellungen und Genauigkeitsanforderungen in Visselhövede. Außerdem beraten wir Sie hinsichtlich der Lage und -höhenmäßige Erfassung von verschiedenartigsten Objekten, wie Straßenvermessung oder Flächennivellement.

  • Bauwerksvermessungen / Absteckung

  • Straßenvermessungen für Planungszwecke

  • Flächennivellement, Längs- und Querprofile

  • Topographie

  • Baumkataster

  • Kanalkataster

  • Lage- und Deformationsmessungen

  • Deponievermessung und -überwachung

  • Satellitengestützte Vermessung

Liegenschaftsvermessungen

  • Hoheitliche Tätigkeit im Land Niedersachsen

  • Autobahn- und Straßenschlussvermessungen

  • Grenzfeststellung und Grenzanzeige

  • Gebäudevermessungen

  • Grundstücksteilungen

  • Betreuung von Baugebieten

  • Beglaubigung amtlicher Lagepläne

  • Satellitengestützte Vermessung

Hoheitliche Tätigkeit im Land Niedersachsen

Stempel - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (kurz ÖbVI) ist aufgrund seiner staatlichen Zulassung (Bestellung) befugt, hoheitliche Vermessungsleistungen durchzuführen. Grundlage für die hoheitliche Tätigkeit ist das jeweilige Vermessungs- und Katastergesetz des Landes.

So wie ein Notar das öffentliche Amt auf allen juristischen Gebieten bekleidet, nimmt der ÖbVI ein öffentliches Amt auf dem Gebiet des öffentlichen Vermessungswesens wahr.

Damit ist der ÖbVI neben den Behörden berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen und Sachverhalte, die durch Vermessungen am Grund und Boden festgestellt wurden, zu beurkunden.

Da die Tätigkeit des ÖbVI unter ständiger Aufsicht des Innenministeriums steht, werden Ihre Rechte als Grundstückseigentümer, Nachbar oder sonstiger Beteiligter in jedem Verfahrensabschnitt voll gewahrt.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur rechnet die hoheitlichen Vermessungsleistungen nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen ab. Damit ist eine Kostentransparenz gewährleistet, die sicherstellt, dass Sie als Auftraggeber bei jedem ÖbVI und Katasteramt für identische Leistungen gleiche Kosten zu entrichten haben.

Gebäudevermessung

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung für den Bauherrn, dass ein neu errichtetes Gebäude für das Liegenschaftskataster vermessen werden muss. Aktuelle Liegenschaftskarten, die den gesamten Gebäudebestand enthalten, sind für die Gemeinden die Grundlage für weitere Planungen in Bezug auf weitere Ortsentwicklung.

Auch verlangen viele Geldgeber vor Auszahlung der Darlehen eine amtliche Bescheinigung, dass das Gebäude innerhalb der Grenzen des Grundstücks errichtet worden ist.

Der ÖbVi berät Sie gern, wann und in welchem Umfang eine Gebäudevermessung notwendig ist.

Die Kosten dafür werden auf Basis der amtlichen Kostenordnung für das Vermessungswesen in Form einer Pauschalgebühr, die vom Bauwert abhängig ist, abgerechnet.